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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines Es gelten für Angebote und Lieferungen von der TEDIC GmbH (TEDIC) ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
§ 2 Preise Die Preise berechnen sich nach der bei Vertragsabschluß gültigen Preisliste und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren vorangegangene Preislisten ihre Gültigkeit. Im Preis nicht enthalten sind die Kosten für Versand und Transportversicherung. Anderslautende Bedingungen sind auf den jeweils gültigen Bestellformularen vermerkt. Teilleistungen können von TEDIC abgerechnet werden, wenn die Teilleistung in ihrer Funktionalität abgeschlossen ist.
§ 3 Lieferbedingungen Liefertermine bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch TEDIC, um verbindlich zu sein. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Frachtführer auf den Käufer über. Die Kosten für den Versand und eine evtl. von dem Käufer gewünschte Transportversicherung gehen zu Lasten des Käufers. Die Gefahr bei etwaigen Rücksendungen durch den Käufer, die frachtfrei zu erfolgen haben, trägt der Käufer bis zur Übergabe in den Geschäftsräumen von TEDIC.
§ 4 Gewährleistung und Mängelrügen Betreffend Software wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, Computerprogramme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Es kann nicht gewährleistet werden, dass die Software in allen Funktionen den Anforderungen des Käufers entspricht. Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung für Auswahl, Installation und Nutzung sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse. Im Falle rechtzeitig und begründeter Mängelrügen kann TEDIC zunächst wahlweise nachbessern oder Ersatzlieferung leisten. Die Rechte des Käufers auf Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) bei fehlgeschlagener Nachbesserung bleiben unberührt. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware nicht entsprechend der jeweiligen Produktspezifikation betrieben, insbesondere unsachgemäße Reparaturmaßnahmen durchgeführt oder sonstige Veränderungen vorgenommen wurden.
§ 5 Eigentumsvorbehalt Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von TEDIC aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die gelieferten Waren Eigentum von TEDIC. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf den anerkannten Saldo, soweit TEDIC Forderungen gegenüber dem Käufer in laufende Rechnungen bucht (Kontokorrent- Vorbehalt). Die Vorbehaltsware ist pfleglich zu behandeln und auf Kosten des Käufers instand zu halten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht TEDIC gehörenden Waren verbunden oder vermischt, so erwirbt TEDIC Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den nicht TEDIC gehörenden Waren. Der Käufer ist widerruflich ermächtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu veräußern, wobei er gegenüber dem Dritten das Eigentum ausdrücklich vorzubehalten hat. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt an TEDIC zur Sicherung ab. Er ist ermächtigt, diese Forderungen bis zum Widerruf oder Einstellung seiner Zahlungen für TEDIC einzuziehen, wobei die Einzugsermächtigung von TEDIC unberührt bleibt. TEDIC wird die Forderungen nicht einziehen und die Einzugermächtigung nicht widerrufen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen TEDIC gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Sollte dies nicht der Fall sein, hat der Käufer TEDIC alle zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Informationen zu geben bzw. Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen. Die Vorbehaltsware darf weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer TEDIC unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen von TEDIC um mehr als 20%, so wird TEDIC auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.
§ 6 Zahlungsbedingungen Rechnungsbeträge sind sofort ohne Abzug fällig. Die Zahlung ist erfüllt, wenn der Rechnungsbetrag auf eines der in unseren Rechnungen genannten Konten eingegangen ist. Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen, wobei die Zahlung nur dann innerhalb einer Zahlungsfrist, die nur schriftlich vereinbart werden kann, erfolgt ist, wenn der Scheckbetrag einem unserer Konten vor Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist vorbehaltslos gutgeschrieben ist. Bei Zahlungsverzug berechnet TEDIC Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz, es sei denn, der Käufer weist einen geringeren Verzugsschaden nach. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt unberührt.
§ 7 Haftung TEDIC haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet TEDIC nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Falle einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Diese Haftungsbegrenzung gilt bei Haftung aus leichter Fahrlässigkeit auch im Falle eines anfänglichen Unvermögens auf Seiten von TEDIC. Eine Haftung wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Der Käufer ist selbst dafür verantwortlich, dass tagesaktuelle Datensicherungen in geeigneter Form angefertigt werden und eine zeitnahe und wirtschaftliche vernünftige Wiederherstellung von verlorengegangenen Daten sichergestellt wird. TEDIC haftet für einen von ihr zu vertretenden Personenschaden unbeschränkt und ersetzt bei einem von ihr zu vertretenden Sachschaden den Aufwand für die Wiederherstellung der Sachen bis zum Betrag EUR 50.000,-- je Schadensereignis. Bei Verlust oder Beschädigung von Datenträgermaterial umfasst die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten und Informationen. Weitergehende als die in diesem Vertrag ausdrücklich genannten Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Ansprüche wegen Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung oder entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen, soweit nicht gesetzlich zwingend gehaftet wird.
§ 9 Ausfuhrgenehmigung Der Käufer haftet bei Weiterveräußerung der von TEDIC gelieferten Waren für die Einhaltung der einschlägigen Ausfuhrbestimmungen bei Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland.
§ 10 Abtretung- und Aufrechnung Abtretungen darf der Käufer nur mit Zustimmung von TEDIC vornehmen. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen und die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um anerkannte, unbestrittene, entscheidungsreife oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.
§ 11 Schlußbestimmungen Es gilt deutsches Recht. Eine Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge zum internationalen Warenverkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann oder Unternehmer handelt, Hannover.
Lizenznutzungsbedingungen der HARMONY Software AG
Änderungen dieser Vereinbarung, gleich welchen Inhalts, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen dadurch nicht berührt.
TEDIC GmbH Juni 2005
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