AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines
Es gelten für Angebote und Lieferungen von der TEDIC GmbH (TEDIC) ausschließlich diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Geschäftsbedingungen des Kunden werden
nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

 

§ 2 Preise
Die Preise berechnen sich nach der bei Vertragsabschluß gültigen Preisliste und verstehen
sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste
verlieren vorangegangene Preislisten ihre Gültigkeit. Im Preis nicht enthalten sind die Kosten
für Versand und Transportversicherung. Anderslautende Bedingungen sind auf den jeweils
gültigen Bestellformularen vermerkt.
Teilleistungen können von TEDIC abgerechnet werden, wenn die Teilleistung in ihrer
Funktionalität abgeschlossen ist.

 

§ 3 Lieferbedingungen
Liefertermine bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch TEDIC, um verbindlich zu sein.
Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Frachtführer auf den Käufer über.
Die Kosten für den Versand und eine evtl. von dem Käufer gewünschte
Transportversicherung gehen zu Lasten des Käufers.
Die Gefahr bei etwaigen Rücksendungen durch den Käufer, die frachtfrei zu erfolgen haben,
trägt der Käufer bis zur Übergabe in den Geschäftsräumen von TEDIC.

 

§ 4 Gewährleistung und Mängelrügen
Betreffend Software wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist,
Computerprogramme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei
sind. Es kann nicht gewährleistet werden, dass die Software in allen Funktionen den
Anforderungen des Käufers entspricht. Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung für
Auswahl, Installation und Nutzung sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse.
Im Falle rechtzeitig und begründeter Mängelrügen kann TEDIC zunächst wahlweise
nachbessern oder Ersatzlieferung leisten. Die Rechte des Käufers auf Rückgängigmachung
des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) bei
fehlgeschlagener Nachbesserung bleiben unberührt.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware nicht entsprechend der
jeweiligen Produktspezifikation betrieben, insbesondere unsachgemäße
Reparaturmaßnahmen durchgeführt oder sonstige Veränderungen vorgenommen wurden.



§ 5 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von TEDIC aus der
Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die gelieferten Waren Eigentum von TEDIC.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf den anerkannten Saldo, soweit TEDIC
Forderungen gegenüber dem Käufer in laufende Rechnungen bucht (Kontokorrent-
Vorbehalt). Die Vorbehaltsware ist pfleglich zu behandeln und auf Kosten des Käufers
instand zu halten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht TEDIC gehörenden Waren
verbunden oder vermischt, so erwirbt TEDIC Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Wertes der Vorbehaltsware zu den nicht TEDIC gehörenden Waren.
Der Käufer ist widerruflich ermächtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr
zu veräußern, wobei er gegenüber dem Dritten das Eigentum ausdrücklich vorzubehalten
hat. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer
schon jetzt insgesamt an TEDIC zur Sicherung ab. Er ist ermächtigt, diese Forderungen bis
zum Widerruf oder Einstellung seiner Zahlungen für TEDIC einzuziehen, wobei die
Einzugsermächtigung von TEDIC unberührt bleibt. TEDIC wird die Forderungen nicht
einziehen und die Einzugermächtigung nicht widerrufen, solange der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen TEDIC gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Sollte dies nicht
der Fall sein, hat der Käufer TEDIC alle zur Einziehung der abgetretenen Forderungen
erforderlichen Informationen zu geben bzw. Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner
die Abtretung mitzuteilen.
Die Vorbehaltsware darf weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Bei
Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer TEDIC unverzüglich schriftlich
zu benachrichtigen.
Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen von TEDIC um mehr als 20%, so wird
TEDIC auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.

 

§ 6 Zahlungsbedingungen
Rechnungsbeträge sind sofort ohne Abzug fällig. Die Zahlung ist erfüllt, wenn der
Rechnungsbetrag auf eines der in unseren Rechnungen genannten Konten eingegangen ist.
Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen, wobei die Zahlung nur dann
innerhalb einer Zahlungsfrist, die nur schriftlich vereinbart werden kann, erfolgt ist, wenn der
Scheckbetrag einem unserer Konten vor Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist vorbehaltslos
gutgeschrieben ist.
Bei Zahlungsverzug berechnet TEDIC Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen
Basiszinssatz, es sei denn, der Käufer weist einen geringeren Verzugsschaden nach. Die
Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt unberührt.



§ 7 Haftung
TEDIC haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei
leichter Fahrlässigkeit haftet TEDIC nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht
(Kardinalpflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im
Falle einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden
begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Diese Haftungsbegrenzung gilt bei Haftung
aus leichter Fahrlässigkeit auch im Falle eines anfänglichen Unvermögens auf Seiten von
TEDIC. Eine Haftung wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften, wegen Arglist, für
Personenschäden, Rechtsmängel nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Der Käufer ist selbst dafür verantwortlich, dass tagesaktuelle Datensicherungen in
geeigneter Form angefertigt werden und eine zeitnahe und wirtschaftliche vernünftige
Wiederherstellung von verlorengegangenen Daten sichergestellt wird. TEDIC haftet für einen
von ihr zu vertretenden Personenschaden unbeschränkt und ersetzt bei einem von ihr zu
vertretenden Sachschaden den Aufwand für die Wiederherstellung der Sachen bis zum
Betrag EUR 50.000,-- je Schadensereignis. Bei Verlust oder Beschädigung von
Datenträgermaterial umfasst die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung
verlorener Daten und Informationen. Weitergehende als die in diesem Vertrag ausdrücklich
genannten Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem
Rechtsgrund, insbesondere Ansprüche wegen Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung
oder entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen, soweit nicht gesetzlich zwingend gehaftet
wird.

 

§ 9 Ausfuhrgenehmigung
Der Käufer haftet bei Weiterveräußerung der von TEDIC gelieferten Waren für die Einhaltung
der einschlägigen Ausfuhrbestimmungen bei Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik
Deutschland.

 

§ 10 Abtretung- und Aufrechnung
Abtretungen darf der Käufer nur mit Zustimmung von TEDIC vornehmen. Die Aufrechnung
mit Gegenansprüchen und die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist
ausgeschlossen, soweit es sich nicht um anerkannte, unbestrittene, entscheidungsreife oder
rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.

 

§ 11 Schlußbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Eine Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen
über Verträge zum internationalen Warenverkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand ist, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann oder Unternehmer
handelt, Hannover.

 

Lizenznutzungsbedingungen der HARMONY Software AG

Änderungen dieser Vereinbarung, gleich welchen Inhalts, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die
Wirksamkeit der übrigen dadurch nicht berührt.


TEDIC GmbH
Juni 2005

 

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